In der Pubertät kommt es zu großen körperlichen und seelischen Veränderungen, die Jugendliche stark verunsichern können. Oft kommt es zu Auseinandersetzungen in Familie, Schule, Arbeit und sozialem Umfeld, die alle Beteiligten belasten.
Die Jugend-Untersuchungen J1 und J2 bieten Jugendlichen die Möglichkeit, zuerst allein – und anschließend unter Einbeziehung der Eltern – mit uns über solche Themen zu sprechen. Bei der körperlichen Untersuchung erklärt der Arzt genau, was er untersucht und wird nichts ohne das Einverständnis des Jugendlichen tun. In unserer Praxis arbeiten Jugendärztinnen und Jugendärzte und so können die Jugendlichen „Ihren“ Arzt wählen.
Unabhängig von diesen Vorsorgeuntersuchungen kann natürlich jederzeit von Jugendlichen ein Termin ausgemacht werden, wenn sie Kummer oder Probleme haben. Ab dem 14. Lebensjahr ist der Arzt an die Schweigepflicht gegenüber den Eltern gebunden und wird diese nur mit einbeziehen, wenn der Jugendliche einverstanden ist.
Dass sich unsere jugendlichen Patienten eine Vorstellung von den Untersuchungen machen können, haben wir die häufigsten aufgelistet:
Vorsorgeuntersuchung “J1″
Alter: 13 bis 15 Jahre
Bitte mitbringen: Impfpass
Ablauf: Es findet eine ärztliche Untersuchung (bitte geduscht kommen) und eine Beratung statt. Es wird genügend Zeit geben, um ausführlich Fragen zu stellen. Je nach Wunsch des Jugendlichen kann die Untersuchung auch ohne die Eltern stattfinden. Wenn die Untersuchung beendet ist, können die Eltern zum Gespräch dazu kommen und eigene Fragen stellen. Eventuell wird auch eine Blutuntersuchung notwendig oder eine Impfung.
Vorsorgeuntersuchung“J2″
Alter: 16 bis 18 Jahre
Bitte mitbringen: Impfpass
Ablauf: wie oben
Jugendarbeitsschutz-Untersuchung “JASU”
Alter: ca. 16 Jahre, bevor eine Ausbildung begonnen wird
Bitte mitbringen: Berechtigungsschein zur Jugendarbeitsschutz-Untersuchung (bekommt man im Rektorat der letzten Schule), Impfpass
Ablauf: Es handelt sich um eine gründliche ärztliche Untersuchung und Beratung. Wichtig ist, dass geklärt wird, ob der Jugendliche aus ärztlicher Sicht für den gewünschten Beruf geeignet ist.
Sportärztliche Untersuchung
Hier wird vom Sportverein vorgegeben, was untersucht werden muss. Kosten werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
Untersuchung für Berufspraktikum
Hier gibt es ein gesetzlich vorgeschriebenes Formular, das der Arzt nach einer Untersuchung ausstellt. Auch diese Untersuchung ist kostenpflichtig.